Die Einreichung des Antrags ist kostenlos.
Sofern um eine beglaubigte Kopie angesucht wird, sind 2 Stempelmarken zu jeweils 16,00 Euro geschuldet (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für die Maßnahme, falls nicht befreit). Die Fälle, in denen eine Befreiung von der Stempelgebühr möglich ist, werden direkt in dem zur Verfügung gestellten Online-Dienst angegeben. Die Zahlung ist fällig und wird mit Stempelmarken beglichen, die im Voraus bei zugelassenen Einzelhändlern unter Angabe der entsprechenden Seriennummern im Online-Antragsformular erworben werden. Die verwendeten Stempelmarken sind zu entwerten und als Originale aufzubewahren.
Weitere mögliche Kosten, die für die Ausstellung fällig werden, sind:
- kostenlos: allgemeine Verwaltungsunterlagen vom Standesamt
- 0,52 Euro pro Verwaltungsunterland zusätzlich 16,00 Euro Stempelmarke vom Meldeamt
- Sekretariatsgebühren 20,00 Euro (für Bauakten)