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Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeindeverwaltung von Kurtatsch, möchte Sie über folgende Neuerungen...
10.09.2026
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Bild von IO-Images / Pixabay
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeindeverwaltung von Kurtatsch, möchte Sie über folgende Neuerungen im Landesgesetz vom 11. Mai 1995, Nr. 12 informieren, an welche Sie sich innerhalb der vorgesehenen Frist vom 20. Juni 2027 anpassen müssen.
Zuletzt aktualisiert: 21.09.2026, 17:17 Uhr