Öffentliche Veranstaltungen (Feste, Bälle, Konzerte, Theateraufführungen, u.ä.)

Für Unterhaltungsveranstaltungen mit einer Höchstdauer von 2 Tagen und einer vorgesehenen Besucherzahl von weniger als 2000 Personen ist eine entsprechende Bewilligung des zuständigen Bürgermeisters einzuholen.

Der Veranstalter muss für die Bereitstellung eines angemessenen Ordnungs- und Rettungsdienstes sorgen und der Verschmutzung der Umwelt vorbeugen. Außerdem sind die hygienisch – sanitären Vorschriften zu beachten.

Die Genehmigungen für Veranstaltungen die sich auf mehr als 2 Tage erstrecken oder mehr als 2000 Personen betreffen sowie für sämtliche Zeltfeste werden vom Landeshauptmann erteilt und müssen beim Amt für Verwaltungspolizei der Autonomen Provinz Bozen, Crispistraße 3 in Bozen beantragt werden.

Voraussetzungen:

  • Volljährigkeit und Zuverlässigkeit des Veranstalters
  • Verfügbarkeit einer geeigneten Veranstaltungsstätte

Unterlagen:

  •  Antrag um Bewilligung der Veranstaltung
  • Tätigkeitsbeginnerklärung bei der Autorengesellschaft SIAE (wenn Musik gespielt oder Eintritt verlangt wird)
  • Sanitäres Gutachten (bei der Verabreichung von Speisen und Getränken)
  • Liste des Personals mit gültigem Sanitätsausweis (bei Verabreichung von Speisen und Getränken
  • Erklärung über die fachgerechte Installation der Elektro und/oder Gasanlage (für Veranstaltungen im Freien) und über die Kühlung der Speisen

Zuständig

Formulare

DEU