Für Unterhaltungsveranstaltungen mit einer Höchstdauer von 2 Tagen und einer vorgesehenen Besucherzahl von weniger als 2000 Personen ist eine entsprechende Bewilligung des zuständigen Bürgermeisters einzuholen.
Der Veranstalter muss für die Bereitstellung eines angemessenen Ordnungs- und Rettungsdienstes sorgen und der Verschmutzung der Umwelt vorbeugen. Außerdem sind die hygienisch – sanitären Vorschriften zu beachten.
Die Genehmigungen für Veranstaltungen die sich auf mehr als 2 Tage erstrecken oder mehr als 2000 Personen betreffen sowie für sämtliche Zeltfeste werden vom Landeshauptmann erteilt und müssen beim Amt für Verwaltungspolizei der Autonomen Provinz Bozen, Crispistraße 3 in Bozen beantragt werden.
Voraussetzungen:
- Volljährigkeit und Zuverlässigkeit des Veranstalters
- Verfügbarkeit einer geeigneten Veranstaltungsstätte
Unterlagen:
- Antrag um Bewilligung der Veranstaltung
- Tätigkeitsbeginnerklärung bei der Autorengesellschaft SIAE (wenn Musik gespielt oder Eintritt verlangt wird)
- Sanitäres Gutachten (bei der Verabreichung von Speisen und Getränken)
- Liste des Personals mit gültigem Sanitätsausweis (bei Verabreichung von Speisen und Getränken
- Erklärung über die fachgerechte Installation der Elektro und/oder Gasanlage (für Veranstaltungen im Freien) und über die Kühlung der Speisen