NEUE REGELUNG ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN

Mit Dekret des LH vom 2. August 2023, Nr. 22 wurde der Artikel 104 der Durchführungsverordnung betreffend...

Veröffentlichungsdatum:

18.01.2024

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Mit Dekret des LH vom 2. August 2023, Nr. 22 wurde der Artikel 104 der Durchführungsverordnung betreffend öffentliche Vorführungs- und Unterhaltungslokale und -orte, welcher die gesundheitliche Betreuung und Risikoberechnung regelt, überarbeitet. Die Neuerung sieht vor, dass die Risikoberechnung in Bezug auf die gesundheitliche Betreuung der Veranstaltung nicht mehr anhand eines Papierformblattes, sondern über das vom Südtiroler Sanitätsbetrieb bereitgestellte Portal „Gestione Assistenza Manifestazioni ed Eventi Sportivi (GAMES)‟ zu erfolgen hat.

Diese automatische Risikoberechnung ist für alle Veranstaltungen, außer für jene im Freien oder in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 gleichzeitig anwesenden Personen, erforderlich.

Die vom GAMES-Portal erstellte Bescheinigung über die Freigabe der Veranstaltung ist vom Veranstalter zusammen mit dem Antrag auf Erteilung der Bewilligung zur Abhaltung der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde (Bürgermeister) einzureichen.

Der Zugang zum GAMES-Portal erfolgt über folgenden Link:

https://games.sabes.it/VPM/vpm/login?returnUrl=%2Fvpm%2Fprocess%2F%2Foverview


Sehen Sie auch das neue Antragsformular!


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Zuletzt aktualisiert: 26.02.2024, 14:18 Uhr

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