Melde-, Standes- und Wahlamt

Dokumentbeglaubigungen:

Die Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bestätigung, dass die vorgelegte Kopie dem Original entspricht. Beglaubigte Kopien können anstelle der Originale vorgelegt werden.

Falls der Bürger einer öffentlichen Verwaltung oder einem Anbieter von öffentlichen Diensten eine beglaubigte Kopie eines Dokumentes vorlegen muss, kann der Beamte, der dazu ermächtigt ist, die Dokumente entgegen zu nehmen, die Beglaubigung der Kopie vornehmen, sofern das Original vorgelegt wird.


Zuständigkeiten

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretärin

Verwaltungsbereich

Lageplan

Hauptmann-Schweiggl-Platz 8, 39040 Kurtatsch a.d.W.
Raum: Nr. 3

Verantwortlich

Kathrin Mayr

Verantwortliche des Dienstes

Orte

Gemeinde Kurtatsch an der Weinstraße

HAUPTMANN-SCHWEIGGL-PLATZ 8, 39040 KURTATSCH A.D. WEINSTRASSE

Rathaus

HAUPTMANN-SCHWEIGGL-PLATZ 8, 39040 KURTATSCH A.D. WEINSTRASSE

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.02.2024, 10:05 Uhr